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Abgesicherte Risiken

Investitionsgarantien bieten Schutz gegen den Verlust von Gesellschafter-/Gläubigerrechten, Vermögen oder Erträgen, soweit die Verluste durch politische Maßnahmen oder Ereignisse in dem Anlageland verursacht worden sind:


Enteignung

  • Verstaatlichung, Enteignung und sonstige staatliche Eingriffe von Hoher Hand, die in ihren Auswirkungen einer Enteignung gleichzusetzen sind

Kriegsfall

  • Krieg, Revolution, Aufruhr, bewaffnete Auseinandersetzungen oder im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehende Terrorakte

Zahlungsverbote oder Moratorien (ZM-Fall)

  • Zahlungsverbote durch einen staatlichen Hoheitsakt

Konvertierungs- und Transferrisiken (KT-Fall)

  • Unmöglichkeit der Konvertierung oder des Transfers von Beträgen in die Bundesrepublik Deutschland

Bruch staatlicher Zusagen

  • Nichteinhaltung rechtsbeständigen Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen, soweit diese die Projektgesellschaft berechtigen und in der Garantieerklärung aufgeführt sind


Die Beurteilung, ob die aufgeführten Ereignisse eingetreten oder Maßnahmen ergriffen worden sind, bestimmt sich nach dem Völkerrecht, insbesondere nach den auf völkerrechtlicher Ebene mit dem Anlageland vereinbarten Investitionsschutzbestimmungen und der internationalen Rechtsprechung zum Völkerrecht, sowie ergänzend nach deutschen Rechtsgrundsätzen.

Aktuelle Beispiele aus dem Krisenmanagement und der Schadenspraxis

Aktuelle Beispiele aus dem Krisenmanagement und der Schadenspraxis