IMA-Sitzungstermine
Der Interministerielle Ausschuss
Die Bundesregierung trägt die haushaltsrechtliche Verantwortung für die drei Förderungsinstrumente. Sie entscheidet über die Absicherung der Geschäfte in dem für das jeweilige Förderinstrument zuständigen Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Ihm gehören Vertreter von vier Ministerien an: des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Auswärtigen Amtes sowie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Die Federführung liegt beim Bundeswirtschaftsministerium. Die Entscheidung über die Absicherung eines Geschäftes wird von den vier IMA-Ressorts im Konsens getroffen, sodass die Kohärenz der Wirtschafts-, Finanz- und Außenpolitik sowie der Entwicklungszusammenarbeit gewährleistet ist. Dem IMA gehören in beratender Funktion neben den Mandataren auch Sachverständige aus der Wirtschaft an.
IMA-Sitzungstermine
- 12. Februar 2025
- 16. April 2025
- 25. Juni 2025
- 27. August 2025
- 08. Oktober 2025
- 03. Dezember 2025