DIA-Report Nr. 33

28.02.2022

Allgemeine Informationen

Deckungsstopp für Russland und Belarus

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Bundesregierung die Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus am Donnerstag, dem 24. Februar 2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Es werden für diese Länder keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet.

Am Samstag, dem 26. Februar 2022, ist zudem ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft getreten. Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investitionen weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland und Belarus ab.

Deckungspraxis

Taiwan

Der Interministerielle Ausschuss für Investitionsgarantien (IMA) hat in der ersten Sitzung des neuen Jahres nach längerer Zeit wieder über einen Antrag im Zusammenhang mit Investitionen in Taiwan entschieden und dabei vollumfänglichen Garantieschutz für das investierte Kapital gewährt.

Zwischen Deutschland und Taiwan besteht kein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV). Die Garantie wurde vielmehr auf Basis der taiwanischen Rechtsordnung vom Bund übernommen. Dabei hat der IMA erneut festgestellt, dass ein ausreichender Rechtschutz in Taiwan grundsätzlich gegeben ist, sofern die abzusichernde Investition in Taiwan genehmigt wurde. Das „Statute for Investment by Foreign Nationals“ in der Fassung vom 19. November 1997 (Investitionsgesetz) wird dabei weiterhin als maßgebliche Rechtsgrundlage für den Schutz von ausländischen Direktinvestitionen in Taiwan angesehen. Für ausländische Investitionen begründet das Investitionsgesetz das Erfordernis einer Genehmigung, die auf Antrag durch die Investitionskommission des Ministry of Economic Affairs erteilt wird. Die entsprechende Genehmigung lag zum Zeitpunkt der IMA Entscheidung vor.

Türkei

Darüber hinaus hat der IMA auch nach längerer Zeit wieder positiv über einen Antrag für eine Investition in der Türkei in Form eines Rahmendarlehens entschieden und vollumfänglichen Garantieschutz für das investierte Kapital gewährt.

Grundlage für die Übernahme von Investitionsgarantien für Projekte in der Türkei ist der am 16. Dezember 1965 in Kraft getretene deutsch-türkische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag. Die Anwendbarkeit dieses Vertrags ist nicht von der Erteilung besonderer Genehmigung abhängig.

Veranstaltung

Unter der Rubrik Veranstaltungen bieten wir Ihnen regelmäßig neue Möglichkeiten an, Vorteile und Nutzen der Investitionsgarantien anhand von Vorträgen, Diskussionen und persönlichen Gesprächen kennenzulernen.

 

Webinar der IHK Pfalz zum MExiko-Report 2022

Die IHK Pfalz lädt am 03. März 2022 zu dem Webinar „Mexiko-Report 2022“ ein. Experten aus der Unternehmensberatung, der Industrie und der deutschen Auslandshandelskammer (AHK) Mexiko informieren Sie in kompakter Form über die aktuellen Chancen und Herausforderungen des mexikanischen Marktes. Zudem wird die Fördermöglichkeit durch Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland vorgestellt. Im Rahmen dieses Webinar wird unser Experte Dr. Benjamin Siering (benjamin.siering@de.pwc.com) anhand praktischer Beispiele Voraussetzungen und Nutzen der Investitionsgarantien des Bundes erläutern. Anschließend steht Dr. Siering Ihnen selbstverständlich noch für Fragen zur Verfügung.